Haben Sie mit JEDEM Anbieter, der Patientendaten verarbeitet (Praxisverwaltung, Cloud, Abrechnungsstelle, Steuerberater, IT-Dienstleister), einen unterschriebenen Datenschutz-Vertrag?
ℹ Hilfe / Hinweis
Im DSGVO-Sprech „AVV” oder „Auftragsverarbeitungsvertrag” (Art. 28). Microsoft, Google, Ihr PVS-Anbieter, die Abrechnungsstelle, der Steuerberater, Lohnbuchhaltung — alle, die personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, brauchen einen. Wenn Sie Cloud-Tools ohne unterschriebenen Vertrag nutzen → Nein.